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Altgeräte

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Altgeräte

Informationspflichten gegenüber privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG



1. Gemäß § 17 ElektroG sind wir als Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Altgeräte unentgeltlich zurückzunehmen. Dieser gesetzlichen Verpflichtung kommen wir über das Internetportal elektroretoure24 nach. Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten und den von uns geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:


www.elektroretoure24.de/???


www.elektroretoure24.de/???#ruecknahmeinformation


2. Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:



3. Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, vor der Abgabe dieser Altgeräte, Altbatterien und Altakkumulatoren zu entnehmen sofern diese nicht von diesen Altgeräten umschlossen sind. Ebenso müssen Lampen entnommen werden, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können. Die entnommenen Batterien sind dann in den Verkaufsstellen für Batterien oder an Recyclinghöfen bzw. sonstigen Batterie-Sammeleinrichtungen kostenlos zur Entsorgung ab zugegeben.


4. Wir weisen darauf hin, dass Sie als Endnutzer für die Löschung personenbezogener und sonstiger vertraulicher Daten von ihren Altgeräten vor der Übergabe selbst verantwortlich sind.

Informationspflichten gegenüber privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG


1. Gemäß § 17 ElektroG sind wir als Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Altgeräte unentgeltlich zurückzunehmen. Dieser gesetzlichen Verpflichtung kommen wir über das Internetportal elektroretoure24 nach. Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten und den von uns geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:


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2. Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:



3. Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, vor der Abgabe dieser Altgeräte, Altbatterien und Altakkumulatoren zu entnehmen sofern diese nicht von diesen Altgeräten umschlossen sind. Ebenso müssen Lampen entnommen werden, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können. Die entnommenen Batterien sind dann in den Verkaufsstellen für Batterien oder an Recyclinghöfen bzw. sonstigen Batterie-Sammeleinrichtungen kostenlos zur Entsorgung ab zugegeben.


4. Wir weisen darauf hin, dass Sie als Endnutzer für die Löschung personenbezogener und sonstiger vertraulicher Daten von ihren Altgeräten vor der Übergabe selbst verantwortlich sind.

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1. Gemäß § 17 ElektroG sind wir als Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Altgeräte unentgeltlich zurückzunehmen. Dieser gesetzlichen Verpflichtung kommen wir über das Internetportal elektroretoure24 nach. Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten und den von uns geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:


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2. Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:



3. Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, vor der Abgabe dieser Altgeräte, Altbatterien und Altakkumulatoren zu entnehmen sofern diese nicht von diesen Altgeräten umschlossen sind. Ebenso müssen Lampen entnommen werden, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können. Die entnommenen Batterien sind dann in den Verkaufsstellen für Batterien oder an Recyclinghöfen bzw. sonstigen Batterie-Sammeleinrichtungen kostenlos zur Entsorgung ab zugegeben.


4. Wir weisen darauf hin, dass Sie als Endnutzer für die Löschung personenbezogener und sonstiger vertraulicher Daten von ihren Altgeräten vor der Übergabe selbst verantwortlich sind.

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